Der Umfang der vertragsärztlichen Leistungen ist aufgrund des Wirtschaftlichkeitsgebots der Krankenkassen begrenzt.
Gerade in der HNO-Schwindeldiagnostik ist es aber gut, breit diagnostizieren zu können. Man unterscheidet beim Schwindelorgan heutzutage 5 Teilbereiche, die man in 3 Bogengänge und in 2 Otolithenorgane (Sacculus/Utrikulus) unterteilt. In den letzten 5-10 Jahren sind unterschiedliche Diagnostikformen etabliert worden, die noch nicht im Krankenkassenkatalog vorhanden sind. Nur vereinzelte Schwindelverträge mit einer Gruppe von HNO Ärzten oder einzelne Schwindelzentren (z.B. Uniklinik Aachen /Unfallkrankenhaus Berlin) bieten diese detaillierte Diagnostik und Therapie an.
Um möglichst vielen Patienten diese therapeutischen Möglichkeiten zu ermöglichen, bieten wir in unserer Spezialsprechstunde, die ausschließlich in der Nachmittagssprechstunde der Privatpraxis stattfinden kann, ein Diagnostik- und Evaluations-Paket an, das mit der Ausgabe von standardisierten Schwindelfragebögen beginnt, über verschiedene diagnostische Schritte des Gleichgewichtsorgans geht und in der Zusammenfassung Ihnen einen schriftlichen Therapieplan / Therapiekonzept erstellt.
Bei Fragen nach einem Termin oder den Kosten wenden Sie sich bitte direkt an uns, wir helfen Ihnen gerne!