Hörtest schon für Neugeborene.
Angeborene Hörstörungen gehören zu den häufigsten genetischen Fehlern (1:1000) und führen unerkannt zu vielfältigen Entwicklungsproblemen.

Mit der Messung der otoakustischen Emissionen lassen sich solche Innenohrfunktionsstörungen schon ein paar Tage nach der Geburt sicher ausschließen. Dabei wird die Generatorleistung im Innenohr ( äußere Haarzellen) als Ausdruck der akustischen Kompetenz gemessen. Die Messung dauert nur wenige Minuten und ist mit keinerlei Belastungen für das Kind verbunden.

Kostenübernahme
Seit dem 1. Januar 2009 ist diese Vorsorge-Untersuchung eine Leistung der gesetzlichen Krankenkassen.

Da bisher noch keine Einigung über eine Vergütung erzielt werden konnte, muss die Leistung zurzeit nach dem sogenannten Kostenerstattungsverfahren abgerechnet werden. Das bedeutet, dass Sie für die Untersuchung zunächst vorlegen und hierfür eine Rechnung bekommen. Diese Rechnung können sie teilweise durch Ihre Krankenkasse rückerstattet bekommen.
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